Gebührensatzung

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Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBI. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. März 2015 (GVBI. I S. 158), der §§ 1 bis 5 a und 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBl. I S. 134) sowie der Bestimmungen des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (HVwVG) in der Fassung vom 29. Dezember 2008 (GVBl. I 2009 S. 2), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. No-vember 2014 (GVBl. 1 S.1770), hat die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Lauterbach in ihrer Sitzung am 28. September 2017 folgende

Gebührensatzung
für die Benutzung der Adolf-Spieß-Halle in Lauterbach
erlassen:

Für die Benutzung der Räume der Adolf-Spieß-Halle für öffentliche und private Veranstaltungen
werden nachfolgende Gebühren erhoben:

1. Nutzungsgebühren

a) Großer Saal 585 €
b) Kleiner Saal 100 €
c) Treffpunkt Foyer 170 €

2. Nebenkosten
Neben der Nutzungsgebühr sind bei Inanspruchnahme vom Gebührenpflichtigen folgende
Nebenkosten zu tragen:

2.1 Reinigungskosten
Die Kosten für die vom Magistrat der Kreisstadt Lauterbach mit der Reinigung beauftragte Firma sind im Nutzungsbescheid vorab festzusetzen. Die Reinigungsbereiche können dabei wie folgt aufgeteilt werden:
a) Halle komplett
b) Großer Saal (inklusive Treppenhaus/Toilette/Eingangsbereich)
c) Kleiner Saal (inklusive Toilette)
d) Treffpunkt Foyer (inklusive Toilette)
e) Eventuell anfallende Tätigkeiten für die Reinigung der Anfahrtswege, Parkplatz und Außenbereich werden vom Betreiber durchgeführt. Die Kosten werden nach Stundenaufwand berechnet.
f) Bei besonders starker Verschmutzung ist der Betreiber berechtigt, nachträglich die Reinigungskosten im Umfang der notwendigen Reinigung anzupassen. Wurde eine Kaution hinterlegt erfolgt in diesem Fall eine Verrechnung mit der geleisteten Kaution. Ansonsten werden die Kosten dem Nutzer in Rechnung gestellt.

2.2 Die Nutzung der Tonanlage und Lichtanlage im Großen Saal und im Treffpunkt Foyer ist je nach Umfang der Nutzung kostenpflichtig. Die Kosten sind nach der vom Magistrat aufzustellenden Geräteliste vorab im Gebührenbescheid festzusetzen.

3. Kosten der Möblierung
Die Bestuhlung und Einrichtung der verschiedenen Veranstaltungsräumlichkeiten kann durch
Personal des Betreibers nach dem vorgegebenen Bestuhlungsplan vorgenommen werden. Der
Aufwand wird nach Stunden berechnet. Es gilt der jeweils aktuelle Stundensatz der Kreisstadt
Lauterbach (bemessen nach der Lohnkostentabelle des Landes Hessen).
Folgende Varianten gelten:
– Möblierung nur Stühle
– Möblierung Stühle und Tische
– Nummerierung der Plätze

4. Vorbereitungszeiten und zusätzliche Dienstleistungen
Der Nutzer hat beim Antrag auf Überlassung der Adolf-Spieß-Halle die erforderlichen Vorbereitungszeiten anzugeben. Je nach Veranstaltungsgröße erfolgt die Überlassung zur Vorbereitung bis zu einem Tag kostenfrei. Die genaue kostenfreie Vorbereitungszeit ist im Nutzungsbescheid festzulegen. Über die vereinbarten Zeiten hinausgehende Zeiten werden anteilig zur Nutzungsgebühr berechnet.

5. Kaution
Als Sicherheitsleistung ist der Betreiber berechtigt eine Kaution festzusetzen. Die Höhe der Kaution richtet sich nach der Art der Veranstaltung und ist bis zum im Nutzungsbescheid festzulegenden Zeitpunkt an die Stadtkasse Lauterbach zu zahlen.

6. Dauernutzung
Bei regelmäßiger, wiederkehrender, mindestens monatlicher Benutzung erfolgt die Gebührenfestsetzung gesondert durch den Magistrat unter Berücksichtigung des Aufwandes des Betriebes

7. Fälligkeit
Die Benutzungsgebühr ist entsteht mit der Zulassung des Nutzers nach § 3. Sie ist einen Monat nach Festsetzung fällig, spätestens 1 Woche vor der Veranstaltung.

8. Zusätzliche Dienstleistungen
Alle zusätzlichen Dienstleistungen, die nicht mit den Nutzungsgebühren und Nebenkosten abgedeckt sind werden mit dem jeweils aktuellen Stundensatz der Kreisstadt Lauterbach (bemessen nach der Lohnkostentabelle des Landes Hessen) berechnet.

9. Inkrafttreten
Die vorstehende Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

 

Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt:

Lauterbach, 22. März 2018
Rainer-Hans Vollmöller
(Bürgermeister)